Einzelgenehmigungen

Seit 2019 sind nach Bundesratsentscheidung vom Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste berechtigt, Gutachten zum Erlangen einer Einzelbetriebserlaubnis zu erstellen.

Im Namen und auf Rechnung der KÜS Technik GmbH können von uns folgende Gutachten erstellt werden:

  • Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV  (keine Anwendung mehr seit 01.02.2021)
  • Gutachten nach Art. 44 VO (EU) 2018/858, EU Fahrzeug-Einzelgenehmigung (Anwendung seit 01.02.2021)
  • Gutachten nach Art. 45 VO (EU) 2018/858, Nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigung (Anwendung seit 01.02.2021)
  • Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO
  • Gutachten nach § 21 StVZO nach technischer Änderung (§ 19 Absatz 2 StVZO)
  • Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO

Diese umfassen u. a.:

  • bei länger als sieben Jahren stillgelegten Fahrzeugen ein Gutachten zur Wiederinverkehrbringung,
  • das Gutachten für die Zulassung von Importfahrzeugen von außerhalb der Europäischen Union, etwa aus den Vereinigten Staaten,
  • das Gutachten für Fahrzeuge aus anderen Ländern, die keine EU-Typgenehmigung haben,
  • das Gutachten zu Änderungen am Fahrzeug durch nicht genehmigte Teile zum Anbau (z. B. Tuningteile).
  • das Gutachten bei Änderung der Fahrzeugart (z. B. Pkw -> Lkw oder Wohnmobil)

Sie sind Hersteller oder Importeur von einzelnen Nutzfahrzeugen, Personenkraftwagen oder Anhängern?
Sie vervollständigen Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt?
Für die Erstellung einer Genehmigung für diese Fahrzeuge sind wir Ihr zuverlässiger Partner!